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Neue gesetzliche Regelungen ab 1.5.2000

Der erste Mai - das ist so ein Datum, an dem jedes Jahr neue Gesetze in Kraft treten. Irgendwie bündelt der Gesetzgeber immer die Arbeit von Monaten, um uns dann mit den geballten Neuheiten auf einen Schlag zu konfrontieren. In letzter Zeit hat man sich mal wieder liebevoll um uns Autofahrer gekümmert und festgestellt, daß einige Positionen im Bußgeldkatalog noch so billig ausgefallen waren, daß routinierte Verkehrssünder von dem bißchen Geldbuße einfach nicht ausreichend abgeschreckt wurde. Also wurden per Erstem Mai die Tarife in einigen Bereichen angehoben und zwar vor allem für die Raser, für Leute mit Kindern, für die Radfahrer und für die Cabrio - Fans.

Bei den Rasern hat man sich vor allem um diejenigen gekümmert, die gern das Extreme lieben. Während die Tarife für die handelsüblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen gleich geblieben sind, kostet es jetzt 350 Mark, wenn man die Geschwindigkeit um 50 bis 60 km/h überschreitet. Hinzu kommen 2 Monate Fahrverbot und 2 Pünktchen im Flensburg. Wer 60 bis 70 zu schnell ist, zahlt 600 Mark und ist mit drei Punkten dabei und wer er gern noch schneller hat, der sollte 850 Mark bereithalten. Außerdem sollte man bei über 60 zu schnell gleich drei Monate Urlaub einplanen, in die man dann ein Fahrverbot in entsprechender Länge hineinlegen kann.

Wer Kinder auf dem Vordersitz transportiert, der weiß, daß das eigentlich auf einem sogenannten Reboard-Sitz geschehen soll, in dem der Nachwuchs mit dem Rücken zur Fahrtrichtung sitzt und ordentlich angeschnallt ist. Er sollte aber auch wissen, daß solche Reboard-Sitze verboten sind, wenn sein Auto einen Beifahrer - Airbag hat. Denn wenn beim Unfall der Airbag ausgelöst wird und dem Kind ins Genick schlägt - dann will man sich die Folgen lieber gar nicht ausdenken. Wer mit Beifahrer-Airbag und Kind falschrum erwischt wird, der muß deshalb seit dem 1. 5. Fünfzig Mark berappen - angesichts der schlimmen Folgen, die so eine Sache haben kann, sicherlich nicht zu viel. Die lieben Kleinen gehören also wieder auf den Rücksitz - auch wenn Sie sich dort abschnallen, herumkrabbeln und aus Langeweile mal wieder Mamis Handtasche ausräumen.

Wer ein Cabrio mit Saisonkennzeichen fährt, der weiß natürlich, daß er außerhalb der zugelassenen Zeiten den Wagen nicht auf der Straße stehen haben geschweige denn damit herumfahren darf. Viele hat das aber nicht besonders gejuckt, wenn im November das Wetter noch schon war, weshalb der neue Bußgeldkatalog jetzt für das Herumstehenlassen 80 Mark und einen Punkt und für das Herumfahren sogar hundert Mark und 3 Punkte vorsieht.

Die Radler schließlich müssen in Zukunft auch etwas tiefer in die Tasche greifen, wenn Sie etwas anstellen. Einmal Einbahnstraße in falscher Richtung fahren kostet jetzt 30 Mark, einmal Fahren auf dem Gehweg einen Zwanziger. Und wenn das Rad keine Klingel oder keine Beleuchtung hat oder vielleicht gar beides nicht, dann sollte man 30 bis 50 Mark dabei haben. Wer also in der Einbahnstraße vor einem entgegenkommenden Auto auf den Gehweg ausweicht, aber leider keine Klingel hat, mit der er die alte Frau warnen kann, die er dann gleich drauf über den Haufen fährt, der hätte sich von dem Geld, die diese Aktion kostet, leicht ein neues Fahrrad leisten können.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 08.05.2000

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