Verkehrsrecht - Unfallregulierung |
Entsorgungskosten
Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr brauchbar ist, müssen Sie Überlegungen anstellen, wie Sie es verwerten. Wenn das Wrack niemand mehr haben will, ein Restwert also nicht zu erzielen ist, bleibt nur noch die Verschrottung.
Wegen des hohen Anteils an Sondermüll, den jedes Auto enthält ( Batterie, Öl, etc.) und wegen des hohen Aufwandes bei der Mülltrennung (Autos kommen nicht mehr komplett in die Presse sondern werden zur Vermeidung von Umweltschäden vorher zerlegt), wird Ihnen kein Autoverwerter das Wrack mehr kostenlos abnehmen. Sie müssen für die Verschrottung zwischen DM 200,00 und DM 600,00 zahlen. Diese Kosten können Sie gegen Nachweis (Vorlage der Rechnung des Verwerters) von der Versicherung des Unfallverursachers ersetzt verlangen.
© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 08.09.2001
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