Verkehrsrecht - Alkohol am Steuer |
Trunkenheit und Drogen in Straßenverkehr
Nach § 316 StGB macht sich derjenige strafbar, der im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Wie jede Gesetzesvorschrift ist auch diese sehr allgemein gehalten, so dass der Laie, der mit der Rechtsprechung nicht vertraut ist, aus dem reinen Gesetzestext recht wenig herauslesen kann. Häufig braucht man Auskunft über die folgenden Fragen:
- Wann führe ich eigentlich ein Fahrzeug?
- Wann führe ich ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr?
- Wie berauscht darf ich denn sein, bevor ich ein Fahrzeug nicht mehr führen darf?
- Wie wird eigentlich der genaue Grad der Alkoholisierung errechnet?
- Wann handle ich fahrlässig und wann kann man mir Vorsatz vorwerfen?
- Was ist eigentlich, wenn ich so betrunken bin, dass ich keine Kontrolle mehr über mich habe? Kann ich dann auch bestraft werden?
© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 08.07.2001