Blutalkohol - Welche
BAK habe ich nach welchem Alkoholgenuß?
Die folgende Übersicht gibt einen ungefähren
Überblick darüber, welcher Alkoholgenuß zu welcher Alkoholisierung führt. Bitte
beachten Sie in diesem Zusammenhang, daß jeder Mensch auf Alkoholzufuhr individuell
reagiert. Die nachfolgenden Daten passen also nur auf den berühmten
Durchschnittsmenschen, den es -Gott sei Dank- nur in der Statistik gibt.
Der Alkoholgehalt beträgt beispielsweise bei
Alkoholgetränk
|
Alkoholanteil |
Trinkmenge |
Menge Alkohol |
| Bier |
ca.5% |
500 ccm |
ca. 20,0 g |
| Bier |
ca 5% |
200 ccm |
ca. 8,0 g |
| Weißbier |
ca. 5,5% |
500 ccm |
ca. 22,0 g |
| Bockbier |
ca. 6,5% |
500 ccm |
ca. 26,0 g |
| Münchner Starkbier |
ca. 7,5% |
500 ccm |
ca. 30,0 g |
| Weiß- oder Rotweine |
8 - 10 Vol% |
250 ccm |
ca. 16,0 - 20,0 g |
| Weinbrand |
38 Vol% |
20 ccm |
6,1 g |
| Korn |
32 Vol% |
20 ccm |
5,1 g |
| Sekt |
10 - 12 Vol% |
100 ccm |
7,9 - 9,5 g |
| Eierlikör |
20 Vol% |
20 ccm |
3,2 g |
| Melissengeist |
80 Vol% |
20 ccm |
20,0g |
Die Aufnahmegeschwindigkeit des
Alkohols ins Blut wird von verschiedenen Ursachen beeinflußt. Trinkt man im nüchternen
Zustand (auf leeren Magen) beispielsweise schnell hintereinander alkoholische
Getränke, so gelangt der Alkohol - auch in großen Mengen - schon nach ca. einer Stunde
vollständig ins Blut. Hingegen baut der Körper Alkohol nur sehr langsam wieder ab.
Die BAK auf dem Höhepunkt (dem Punkt, an dem man den meisten Alkohol aufgenommen hat)
kann man - annähernd - wie folgt ermitteln:
Sie errechnen 80% Ihres
Körpergewichts. Die genossene Alkoholmenge (in Gramm) teilen Sie durch diesen Wert ( in
kg). Dann erhalten Sie ungefähr die Blutalkoholkonzentration in Promille.
Wer sich bei der Berechnung von einer Online-Software helfen lassen möchte, der findet hier ein Berechnungsprogramm, das aber
auch nur Näherungswerte bietet.
Alkohol wird mit etwa 0,25 Promille in der Stunde vom Körper wieder abgebaut. Das setzt
allerdings eine gesunde Leber voraus. Wer seit Jahren regelmäßig Alkohol in größeren
Mengen (die Mediziner setzen hier nur eine Menge von mehr als zwei Halben Bier an) zu sich
nimmt, muß damit rechnen, daß die Leber unter der Dauerbelastung ächzt und stöhnt und
entsprechend weniger abbauen kann.
Die Auswirkungen von Alkoholgenuß und den durchschnittlichen Grad der Verkehrsgefährdung
zeigt die folgende Tabelle. Die Angaben gelten nur für einen gesunden, alkoholgewohnten
(nach neueren medizinischen Kenntnissen ist dieses Begriffspaar ein Paradoxon!) Menschen.
Bei alkoholungewohnten Personen ist eine Verkehrsgefährdung schon bei einer geringeren
BAK möglich.
| Promille |
Alkoholbeeinflussung |
Verkehrsgefährdung |
| 0,3 |
gering |
möglich |
| 0,8 |
deutlich |
wahrscheinlich |
| 1,1 |
erheblich |
absolute Fahruntauglichkeit i.S. der
Rechtsprechung |
| 2,0 |
Trunkenheit |
unbedingte Fahruntüchtigkeit auch bei
alkoholgewohnten Personen |
| 3,0 |
Vollrausch |
Wer hier noch fährt, braucht ebenso wie jeder,
der ihm begegnet einen sehr guten Schutzengel! |
Bitte beachten Sie Folgendes:
Sie können sich anhand vorstehender Informationen zwar ungefähr
ausrechnen, wieviel Sie trinken können, ohne die Grenze von 0,8 Promille zu erreichen.
Selbst wenn Sie aber wesentlich weniger trinken und dann trotzdem - und sei es auch nur
mit einer geringen Teilschuld - in einen Unfall verwickelt werden, ist
Ihr Führerschein weg!
Denn bei einer BAK ab 0,3 Promille geht wie aus obiger Tabelle ersichtlich
die Rechtsprechung davon aus, daß eine Alkoholbeeinträchtigung wahrscheinlich, also
mithin so stark ist, daß Sie nicht mehr in der Lage sind, den Anforderungen des
Straßenverkehrs auch bei plötzlich auftretenden schwierigen Verkehrslagen so zu
genügen, wie man dies von einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer erwarten kann (
BGHSt 13, 83).
Auf deutsch: Ab 0,3 Promille kann vermutet werden, daß Sie in einer unfallträchtigen
Situation nicht so reagieren konnten, wie wenn Sie nüchtern gewesen wären und deshalb
der Alkoholgenuß zum Unfall geführt hat. Dann haben Sie nach § 315c StGB eine
fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung begangen, die den Führerscheinentzug
zur Folge hat.
Also gilt
generell: Sie befinden sich nur dann im grünen Bereich, wenn
Sie entweder zum Glas o d e r zum Steuer greifen. Beides gleichzeitig geht
leider nicht!
Also: Lieber 150 Mark
für ein Taxi zahlen anstatt mehrere Tausender an Geldstrafe. Es rechnet sich immer!