Speziell während der Urlaubszeit taucht jedes Jahr immer
wieder das gleiche Problem auf: Sie kommen aus dem Urlaub zurück und öffnen den
Briefkasten. Darin finden Sie eine Benachrichtigung darüber, daß der Postbote ein
wichtiges Schriftstück auf dem Postamt niedergelegt hat. Sie holen das Schriftstück ab
und stellen fest, daß es sich um einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid handelt.
Die Entscheidung der Behörde oder des Gerichts wollen Sie eigentlich so nicht hinnehmen,
allerdings ist die Frist für den Einspruch versäumt, da der Postbote das Schriftstück
gleich zu Beginn des Urlaubs niedergelegt hat.
In den meisten Fällen geben die so Überraschten einfach auf und zahlen. Das wäre
jedoch nicht notwendig. Trotz versäumter Frist kann man Einwendungen gegen den
Bescheid noch vorbringen, wenn man Wiedereinsetzung beantragt. In diesem
Zusammenhang sind folgende Fragen interessant: