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Kaskoschäden - bei grober Fahrlässigkeit gibt’s kein Geld.

Mal ehrlich – sind Sie schon mal an einem Stopschild vorbeigefahren, ohne anzuhalten? Haben Sie sich schon mal während der Fahrt eine andere Kassette ins Radio geschoben? Oder haben Sie schon mal unterm Fahren etwas aus dem Handschuhfach geholt?  

Klar – das haben wir alle schon mal gemacht. Und uns ist auch allen klar, daß so was unsere Aufmerksamkeit vom Verkehr ablenkt, und daß wir dann selbst schuld sind, wenn ein Unfall passiert. Gott sei Dank zahlt dann unsere Haftpflicht den Schaden des Gegners und unsere Kasko den eigenen ... 

Vorsicht! Leider zahlt die Kasko häufig in solchen Fällen gerade nicht! Wer mit Kassette und Handschuhfach hantiert und wer nicht auf Stopschilder achtet, der handelt nämlich nach der Rechtsprechung evtl. grob fahrlässig mit der Folge, daß die Kaskoversicherung nicht zahlen muß. Wenn es also daran geht, einen Kaskoschaden zu regulieren, sind folgende Fragen für Sie interessant: 

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.02.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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